AGB für Praxen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Flurin-Plattform durch Praxen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Praxen
Version: 1.1
Stand: 17.06.2026
Status: Produktion – Pilot
Anbieter: Jan Jerusalem, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „Flurin”, Freiburger Str. 25, 79853 Lenzkirch
Geltungsbereich: Verträge mit Praxen mit Sitz in Deutschland; Nutzung außerhalb Deutschlands nur nach gesonderter Freischaltung oder Vereinbarung
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Geltung dieser Bedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der von Flurin bereitgestellten cloudbasierten Softwareplattform für Heilmittelerbringer und sonstige gewerblich handelnde Leistungserbringer im Gesundheitswesen.
Sie gelten für sämtliche Verträge zwischen Flurin und der jeweiligen Praxis über die Nutzung der Plattform, soweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde.
1.2 Ausschließliche Geltung gegenüber Unternehmern
Die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere an Praxen, medizinische Versorgungszentren und sonstige gewerblich oder freiberuflich tätige Leistungserbringer des Gesundheitswesens.
Ein Vertragsschluss mit Verbraucherinnen oder Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB erfolgt nicht.
1.3 Abweichende Bedingungen der Praxis
Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen der Praxis finden keine Anwendung, sofern Flurin ihrer Geltung nicht ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
Dies gilt auch dann, wenn Flurin Leistungen in Kenntnis abweichender Bedingungen vorbehaltlos erbringt.
1.4 Vorrang individueller Vereinbarungen
Individuelle Vereinbarungen zwischen Flurin und der Praxis gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
Individualvereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform, sofern gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
2. Begriffsbestimmungen
2.1 Flurin
„Flurin” bezeichnet die von Flurin betriebene cloudbasierte Softwarelösung zur digitalen Organisation von Wartelisten, Terminlücken, Patientenanfragen, Patientenkommunikation und weiteren administrativen Praxisprozessen.
2.2 Plattform
„Plattform” bezeichnet sämtliche von Flurin bereitgestellten Webanwendungen, mobilen Anwendungen, Schnittstellen, Kommunikationsdienste, Datenbanken, Backend-Systeme, APIs, Integrationen und sonstigen technischen Dienste.
2.3 Praxis
„Praxis” bezeichnet den Vertragspartner von Flurin, der die Plattform im Rahmen seiner beruflichen, freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeit als Heilmittelerbringer oder sonstiger Leistungserbringer des Gesundheitswesens nutzt.
Hierzu zählen insbesondere logopädische Praxen, ergotherapeutische Praxen, physiotherapeutische Praxen, interdisziplinäre Heilmittelpraxen, medizinische Versorgungszentren und vergleichbare Organisationen.
2.4 Praxiskonto
„Praxiskonto” bezeichnet den registrierten Zugang einer Praxis zur Plattform einschließlich aller zugehörigen Einstellungen, Benutzerkonten, Konfigurationen, Daten und gebuchten Leistungen.
2.5 Nutzer
„Nutzer” sind natürliche Personen, denen die Praxis Zugriff auf das Praxiskonto gewährt, insbesondere Praxisinhaber, Mitarbeitende, Verwaltungskräfte, Therapeutinnen und Therapeuten oder sonstige autorisierte Personen.
2.6 Patientinnen und Patienten
„Patientinnen und Patienten” sind natürliche Personen, deren personenbezogene Daten über die Plattform verarbeitet werden, insbesondere im Rahmen von Aufnahmeformularen, Wartelisten, Terminbenachrichtigungen, Terminanfragen oder sonstiger Patientenkommunikation.
Patientinnen und Patienten werden durch die Nutzung der Plattform nicht Vertragspartner von Flurin hinsichtlich therapeutischer Leistungen.
2.7 Patientendaten
„Patientendaten” sind sämtliche personenbezogenen Daten, die sich auf Patientinnen und Patienten beziehen und über die Plattform verarbeitet werden.
Hierzu zählen insbesondere Stammdaten, Kontaktdaten, Kommunikationsdaten, Angaben zu Terminen, Wartelisteneinträge, Verfügbarkeiten, Angaben zur Behandlungsanfrage sowie gesundheitsbezogene Angaben.
2.8 Gesundheitsdaten
„Gesundheitsdaten” sind personenbezogene Daten im Sinne von Art. 4 Nr. 15 DSGVO und besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 DSGVO, die sich auf die körperliche oder geistige Gesundheit einer natürlichen Person beziehen.
2.9 Warteliste
„Warteliste” bezeichnet die digitale Erfassung, Organisation und Verwaltung von Patientinnen und Patienten, die eine Behandlung, einen Termin oder eine Rückmeldung der Praxis wünschen.
2.10 Springersystem
„Springersystem” bezeichnet Funktionen der Plattform, mit denen kurzfristig frei werdende oder verfügbare Termine geeigneten Patientinnen und Patienten zur Besetzung angeboten oder angezeigt werden können.
Ein Anspruch auf eine erfolgreiche Terminbesetzung besteht nicht.
2.11 Patientenkommunikation
„Patientenkommunikation” bezeichnet sämtliche über die Plattform technisch bereitgestellten Kommunikationsvorgänge zwischen der Praxis und Patientinnen und Patienten, insbesondere E-Mail-Kommunikation, Benachrichtigungen, Aufnahmeformulare und zukünftige Kommunikationskanäle.
2.12 Leistungsbeschreibung
„Leistungsbeschreibung” bezeichnet die jeweils aktuelle Beschreibung der gebuchten Funktionen, Tarife, Leistungsmerkmale und etwaiger Nutzungslimits auf der Website von Flurin, innerhalb der Plattform oder in einer individuellen Vereinbarung.
2.13 Textform
„Textform” entspricht § 126b BGB und umfasst insbesondere E-Mail, Mitteilungen innerhalb der Plattform sowie sonstige lesbare Erklärungen auf einem dauerhaften Datenträger.
3. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
3.1 Software-as-a-Service
Flurin stellt der Praxis eine internetbasierte Software-as-a-Service-Plattform zur Verfügung.
Die Plattform dient der digitalen Unterstützung organisatorischer Praxisprozesse, insbesondere der Verwaltung von Wartelisten, Terminlücken, Aufnahmeformularen und Patientenkommunikation.
Flurin schuldet die Bereitstellung der technischen Plattform, nicht jedoch einen bestimmten organisatorischen, therapeutischen oder wirtschaftlichen Erfolg.
3.2 Funktionen der Plattform
Die Plattform kann insbesondere folgende Funktionen bereitstellen:
- digitale Wartelistenverwaltung,
- Verwaltung von Patientenanfragen,
- digitale Aufnahmeformulare,
- Verwaltung kurzfristig verfügbarer Behandlungstermine,
- Benachrichtigung von Patientinnen und Patienten,
- Unterstützung eines Springersystems,
- Kommunikationsfunktionen,
- Termin- und Verfügbarkeitsfunktionen,
- Exportfunktionen,
- Schnittstellen zu Drittsystemen,
- Analyse- und Übersichtsansichten,
- zukünftige KI-gestützte Assistenz-, Vorschlags- oder Automatisierungsfunktionen,
- weitere digitale Praxisfunktionen.
Der konkrete Funktionsumfang richtet sich nach der jeweils gebuchten Leistung.
3.3 Keine therapeutische Leistung
Flurin erbringt keine therapeutischen, medizinischen, diagnostischen oder heilkundlichen Leistungen.
Flurin gibt keine Therapieempfehlungen, stellt keine Diagnosen, priorisiert keine Behandlungen aus medizinischer Sicht und übernimmt keine Verantwortung für therapeutische Entscheidungen.
3.4 Keine Patientenvermittlung
Flurin schuldet keine Vermittlung von Patientinnen und Patienten, keine Vermittlung von Behandlungsterminen und keine erfolgreiche Besetzung von Terminlücken.
Die Entscheidung über Aufnahme, Behandlung, Terminvergabe, Wartelistenreihenfolge und Patientenkommunikation verbleibt ausschließlich bei der Praxis.
3.5 Keine Erfolgsgarantie
Flurin übernimmt keine Garantie für
- eine bestimmte Auslastung der Praxis,
- eine bestimmte Anzahl besetzter Termine,
- eine bestimmte Reduzierung von Terminausfällen,
- eine bestimmte Umsatzsteigerung,
- eine bestimmte Wartezeitreduzierung,
- die Vollständigkeit oder Richtigkeit von Patienteneingaben,
- die Verfügbarkeit oder Reaktion bestimmter Patientinnen und Patienten.
3.6 Weiterentwicklung der Plattform
Flurin ist berechtigt, die Plattform technisch, funktional und gestalterisch weiterzuentwickeln, Funktionen anzupassen, zu erweitern, zu ersetzen oder einzustellen, soweit dadurch der vertragsgemäße Nutzungszweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird und die Änderung für die Praxis zumutbar ist.
Sicherheitsrelevante, gesetzlich erforderliche oder technisch notwendige Änderungen darf Flurin jederzeit vornehmen.
4. Vertragsschluss, Registrierung und Praxiskonto
4.1 Vertragsschluss
Ein Vertrag zwischen Flurin und der Praxis kommt zustande, wenn die Praxis ein Praxiskonto registriert, ein Angebot von Flurin annimmt, eine Bestellung innerhalb der Plattform abschließt oder die Nutzung der Plattform durch Flurin freigeschaltet wird.
4.2 Registrierung
Für die Nutzung der Plattform ist die Registrierung eines Praxiskontos erforderlich.
Die Praxis hat bei der Registrierung vollständige, zutreffende und aktuelle Angaben zu machen.
4.3 Aktualisierungspflicht
Die Praxis ist verpflichtet, ihre im Praxiskonto hinterlegten Angaben, insbesondere Kontaktdaten, Rechnungsdaten, Impressumsangaben und Datenschutzlinks, aktuell zu halten.
4.4 Prüfung und Ablehnung
Flurin ist berechtigt, Registrierungen abzulehnen, zusätzliche Nachweise anzufordern oder ein Praxiskonto nicht freizuschalten, sofern berechtigte Zweifel an der Identität, Vertretungsberechtigung, beruflichen Zulassung oder Rechtmäßigkeit der beabsichtigten Nutzung bestehen.
4.5 Verantwortung für das Praxiskonto
Die Praxis ist für sämtliche Aktivitäten verantwortlich, die über ihr Praxiskonto oder über ihr zugeordnete Nutzerkonten erfolgen, soweit sie diese Aktivitäten zu vertreten hat.
5. Nutzer, Zugriffsrechte und interne Organisation
5.1 Autorisierte Nutzer
Die Praxis darf nur solchen Personen Zugriff auf die Plattform gewähren, die für die Nutzung im Rahmen der Praxisorganisation autorisiert sind.
5.2 Individuelle Nutzerkonten
Nutzerkonten sind personenbezogen anzulegen und dürfen nicht gemeinsam genutzt werden.
Die Praxis stellt sicher, dass jeder Nutzer nur die Zugriffsrechte erhält, die für seine jeweilige Tätigkeit erforderlich sind.
5.3 Entzug von Zugriffsrechten
Die Praxis ist verpflichtet, Zugriffsrechte unverzüglich zu entziehen oder anzupassen, wenn ein Nutzer die Praxis verlässt, seine Aufgaben sich ändern oder der Zugriff nicht mehr erforderlich ist.
5.4 Zugangsdaten
Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.
Ein Verdacht auf unbefugten Zugriff, Verlust von Zugangsdaten oder Missbrauch eines Nutzerkontos ist Flurin unverzüglich mitzuteilen.
6. Rollenverteilung im Verhältnis zu Patientinnen und Patienten
6.1 Praxis als Leistungserbringer
Die Praxis bleibt alleinige Anbieterin und Verantwortliche der gegenüber Patientinnen und Patienten erbrachten therapeutischen, medizinischen, organisatorischen und kommunikativen Leistungen.
6.2 Kein Behandlungsverhältnis mit Flurin
Durch die Nutzung der Plattform entsteht kein Behandlungsvertrag, Beratungsvertrag oder sonstiges therapeutisches Rechtsverhältnis zwischen Flurin und Patientinnen oder Patienten.
6.3 Flurin als technischer Dienstleister
Flurin stellt der Praxis technische Infrastruktur zur Verfügung und handelt im Verhältnis zu Patientendaten grundsätzlich als Auftragsverarbeiter der Praxis, soweit keine abweichende gesetzliche Einordnung zwingend erforderlich ist.
6.4 Verantwortung der Praxis
Die Praxis entscheidet eigenverantwortlich über
- die Aufnahme von Patientinnen und Patienten,
- die Priorisierung von Anfragen,
- die Terminvergabe,
- die Inhalte der Kommunikation,
- die Behandlungsdurchführung,
- die Erfüllung berufsrechtlicher und gesetzlicher Pflichten,
- die Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung.
7. Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
7.1 Einräumung des Nutzungsrechts
Flurin räumt der Praxis für die Dauer des Vertragsverhältnisses ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Plattform im vertraglich vorgesehenen Umfang für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen.
7.2 Umfang der Nutzung
Die Nutzung ist ausschließlich im Rahmen der gebuchten Leistungen, der Leistungsbeschreibung und der vertraglichen Zweckbestimmung zulässig.
Eine Nutzung für Dritte, im Auftrag Dritter oder zur Erbringung eigener Softwareleistungen gegenüber Dritten ist nur mit vorheriger Zustimmung von Flurin zulässig.
7.3 Unzulässige Nutzungshandlungen
Die Praxis ist insbesondere nicht berechtigt,
- Quellcode, Programmteile oder technische Schutzmechanismen zu verändern,
- technische Schutzmaßnahmen zu umgehen,
- die Plattform zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren, soweit dies gesetzlich ausgeschlossen werden kann,
- automatisierte Massenzugriffe außerhalb dokumentierter Schnittstellen durchzuführen,
- die Plattform zu vermieten, zu verleihen, zu verkaufen oder anderweitig kommerziell weiterzugeben,
- Sicherheitsprüfungen, Penetrationstests oder Lasttests ohne vorherige Abstimmung durchzuführen,
- Funktionen der Plattform missbräuchlich oder entgegen ihrem vorgesehenen Zweck zu nutzen.
7.4 Rechte an der Plattform
Sämtliche Rechte an der Plattform, der Software, dem Quellcode, der Datenbankstruktur, den Algorithmen, Benutzeroberflächen, Designs, Marken, Logos, Texten, Dokumentationen, Konzepten und sonstigen Bestandteilen verbleiben ausschließlich bei Flurin oder den jeweiligen Rechteinhabern.
Durch den Vertrag werden keine Eigentumsrechte an der Plattform übertragen.
7.5 Feedback
Die Praxis kann Flurin freiwillig Feedback, Ideen oder Verbesserungsvorschläge übermitteln.
Flurin ist berechtigt, solches Feedback unentgeltlich und ohne Einschränkung zur Verbesserung, Weiterentwicklung und Vermarktung der Plattform zu nutzen, soweit dadurch keine personenbezogenen Daten oder vertraulichen Informationen der Praxis unzulässig offengelegt werden.
7.6 Open-Source-Komponenten
Die Plattform kann Open-Source-Komponenten enthalten.
Für solche Komponenten gelten ergänzend die jeweiligen Open-Source-Lizenzbedingungen. Diese begründen keine weitergehenden Rechte der Praxis am proprietären Teil der Plattform.
8. Pflichten der Praxis
8.1 Rechtmäßige Nutzung
Die Praxis verpflichtet sich, die Plattform ausschließlich im Einklang mit geltendem Recht, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Leistungsbeschreibung und etwaigen weiteren Flurin-Richtlinien zu nutzen.
8.2 Berufs- und heilmittelrechtliche Pflichten
Die Praxis bleibt allein verantwortlich für die Einhaltung sämtlicher berufsrechtlicher, heilmittelrechtlicher, sozialrechtlicher, dokumentationsrechtlicher, abrechnungsrechtlicher und sonstiger gesetzlicher Anforderungen, die auf ihre Tätigkeit Anwendung finden.
8.3 Datenqualität
Die Praxis ist für die Vollständigkeit, Aktualität, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit sämtlicher von ihr oder in ihrem Auftrag eingegebener, importierter, konfigurierter oder freigegebener Daten verantwortlich.
Flurin ist nicht verpflichtet, Daten auf sachliche Richtigkeit, medizinische Plausibilität, rechtliche Zulässigkeit oder Vollständigkeit zu überprüfen.
8.4 Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung
Die Praxis stellt sicher, dass sämtliche personenbezogenen Daten, insbesondere Patientendaten und Gesundheitsdaten, rechtmäßig erhoben und verarbeitet werden.
Die Praxis trägt insbesondere die Verantwortung dafür, dass erforderliche Einwilligungen, Informationspflichten oder sonstige gesetzliche Rechtsgrundlagen vorliegen.
8.5 Eigene Rechtstexte der Praxis
Soweit die Plattform die Hinterlegung eigener Impressums-, Datenschutz- oder AGB-Links der Praxis ermöglicht, ist die Praxis für Inhalt, Aktualität, Rechtmäßigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen verantwortlich.
Flurin prüft diese Inhalte nicht rechtlich.
8.6 Aufnahmeformulare
Die Praxis ist verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit der über Aufnahmeformulare abgefragten Informationen sowie für die Konfiguration der Formulare im Einklang mit dem Grundsatz der Datenminimierung.
8.7 Verbotene Nutzung
Untersagt ist insbesondere
- die Nutzung der Plattform zur Versendung rechtswidriger Inhalte,
- die Nutzung für Spam, unzulässige Werbung oder belästigende Kommunikation,
- die Nutzung zur Verbreitung von Schadsoftware,
- die Speicherung rechtswidriger, beleidigender oder diskriminierender Inhalte,
- die Verletzung von Persönlichkeitsrechten,
- die Beeinträchtigung der Plattformverfügbarkeit,
- die Umgehung technischer Sicherheitsmaßnahmen,
- die Nutzung außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs,
- die Nutzung für Zwecke, die gegen Berufsrecht, Datenschutzrecht oder Heilmittelrecht verstoßen.
8.8 Mitwirkungspflichten
Die Praxis unterstützt Flurin angemessen bei der Analyse und Behebung von Fehlern, Sicherheitsvorfällen, Datenschutzvorfällen oder Missbrauchsfällen, soweit dies erforderlich und zumutbar ist.
9. Patientenkommunikation und Aufnahmeformulare
9.1 Technische Übermittlung
Die Praxis kann Flurin mit der technischen Übermittlung von Nachrichten an Patientinnen und Patienten beauftragen.
Hierzu zählen insbesondere E-Mails, Benachrichtigungen, Formularbestätigungen, Terminangebote, Erinnerungen und sonstige praxisbezogene Mitteilungen.
9.2 Versand im Namen der Praxis
Der Versand erfolgt technisch über Flurin, jedoch im Namen und auf Veranlassung der jeweiligen Praxis.
Die Praxis bleibt Absenderin im rechtlichen Sinne, soweit die jeweilige Kommunikation die Patientenbeziehung, Terminorganisation oder Praxisleistung betrifft.
9.3 Verantwortung für Inhalte
Die Praxis bleibt für Inhalt, Rechtmäßigkeit, Richtigkeit, Aktualität und datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Kommunikation verantwortlich.
Dies gilt auch dann, wenn Flurin technische Vorlagen bereitstellt oder Nachrichten automatisiert auf Grundlage der Praxiskonfiguration versendet.
9.4 Flurin-Hinweise in Nachrichten
Flurin ist berechtigt, in technisch versendeten Nachrichten angemessene Hinweise auf Flurin als technischen Dienstleister aufzunehmen, insbesondere Links zu Impressum, Datenschutzhinweisen und weiteren rechtlichen Informationen von Flurin.
9.5 Rechtstexte der Praxis in Nachrichten und Formularen
Soweit die Plattform dies unterstützt, kann die Praxis eigene Links zu Impressum, Datenschutzerklärung oder sonstigen rechtlichen Informationen hinterlegen.
Flurin kann diese Links in Aufnahmeformularen und Patientennachrichten anzeigen.
Die Verantwortung für diese Informationen verbleibt bei der Praxis.
9.6 Keine Notfallkommunikation
Die Plattform ist nicht für Notfälle, akute medizinische Beschwerden oder zeitkritische medizinische Kommunikation bestimmt.
Die Praxis stellt sicher, dass Patientinnen und Patienten nicht den Eindruck erhalten, über die Plattform könnten medizinische Notfälle bearbeitet werden.
10. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
10.1 Grundsatz
Der Schutz personenbezogener Daten besitzt für Flurin einen besonderen Stellenwert.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
10.2 Praxis als Verantwortlicher
Soweit die Praxis über Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten entscheidet, handelt sie als Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO.
Dies betrifft insbesondere die Verarbeitung von Patientendaten im Rahmen der Aufnahme, Wartelistenverwaltung, Terminorganisation und Patientenkommunikation.
10.3 Flurin als Auftragsverarbeiter
Flurin verarbeitet personenbezogene Daten der Praxis grundsätzlich im Auftrag der Praxis im Sinne von Art. 28 DSGVO.
Die Einzelheiten der Auftragsverarbeitung ergeben sich aus dem gesondert abzuschließenden Vertrag zur Auftragsverarbeitung einschließlich der dort beschriebenen technischen und organisatorischen Maßnahmen.
10.4 Abschluss des AVV
Die Nutzung der Plattform zur Verarbeitung personenbezogener Daten setzt voraus, dass zwischen Flurin und der Praxis ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung geschlossen wird, sofern Flurin personenbezogene Daten im Auftrag der Praxis verarbeitet.
10.5 Gesundheitsdaten
Die Plattform kann die Verarbeitung von Gesundheitsdaten und sonstigen besonderen Kategorien personenbezogener Daten ermöglichen.
Die Praxis trägt die Verantwortung dafür, dass für die Verarbeitung solcher Daten eine geeignete Rechtsgrundlage besteht und die Anforderungen des Art. 9 DSGVO eingehalten werden.
10.6 Betroffenenrechte
Die Praxis bleibt verantwortlich für die Erfüllung datenschutzrechtlicher Betroffenenrechte, soweit sie Verantwortlicher ist.
Flurin unterstützt die Praxis im Rahmen des Vertrags zur Auftragsverarbeitung in angemessenem Umfang.
10.7 Datenschutzverletzungen
Flurin informiert die Praxis nach Maßgabe des Vertrags zur Auftragsverarbeitung unverzüglich, sobald Flurin eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten bekannt wird, die den Verantwortungsbereich von Flurin betrifft.
10.8 Unterauftragsverarbeiter
Flurin ist berechtigt, Unterauftragsverarbeiter einzusetzen, soweit dies nach dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung zulässig ist.
Die jeweils aktuelle Liste der Unterauftragsverarbeiter wird der Praxis in geeigneter Form zur Verfügung gestellt.
10.9 Datenübermittlungen in Drittländer
Übermittlungen personenbezogener Daten in Länder außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums erfolgen nur, soweit hierfür eine datenschutzrechtliche Grundlage besteht und die Anforderungen der DSGVO eingehalten werden.
11. Datensicherheit, Zugangsschutz und Datensicherung
11.1 Technische und organisatorische Maßnahmen
Flurin trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um personenbezogene Daten vor Verlust, Manipulation, unbefugtem Zugriff und sonstiger unrechtmäßiger Verarbeitung zu schützen.
Die jeweils maßgeblichen technischen und organisatorischen Maßnahmen werden im Vertrag zur Auftragsverarbeitung oder in einem separaten TOM-Dokument beschrieben.
11.2 Sicherheitsupdates
Flurin ist berechtigt, Sicherheitsupdates, Patches, Konfigurationsänderungen oder sonstige sicherheitsrelevante Maßnahmen jederzeit vorzunehmen, soweit dies zum Schutz der Plattform, der Daten oder der Nutzer erforderlich ist.
11.3 Verantwortung der Praxis
Die Praxis bleibt verantwortlich für die Sicherheit ihrer eigenen Endgeräte, Netzwerke, Browser, Passwörter, Benutzerverwaltung und internen Prozesse.
11.4 Datensicherung durch Flurin
Flurin führt angemessene technische Sicherungsmaßnahmen im Rahmen des Plattformbetriebs durch.
Sicherungen dienen der Wiederherstellung des Plattformbetriebs und begründen keinen Anspruch der Praxis auf Wiederherstellung einzelner Datenstände außerhalb der vereinbarten Leistungsbeschreibung.
11.5 Eigene Exporte und Dokumentation
Die Praxis bleibt verpflichtet, gesetzlich erforderliche Dokumentationen, Nachweise, Patientenakten oder sonstige aufbewahrungspflichtige Unterlagen eigenverantwortlich zu führen, soweit die Plattform diese Pflichten nicht ausdrücklich als gebuchte Leistung übernimmt.
12. Verfügbarkeit, Wartung und Support
12.1 Verfügbarkeit
Flurin bemüht sich um eine hohe technische Verfügbarkeit der Plattform.
Ein Anspruch auf jederzeitige, ununterbrochene oder fehlerfreie Verfügbarkeit besteht nicht, soweit kein gesondertes Service Level Agreement vereinbart wurde.
12.2 Wartungsarbeiten
Flurin ist berechtigt, Wartungsarbeiten, Updates, Systemanpassungen und Sicherheitsmaßnahmen durchzuführen.
Planbare Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit so durchgeführt, dass die Nutzung der Plattform nur geringfügig beeinträchtigt wird.
12.3 Ungeplante Maßnahmen
Flurin darf ungeplante Wartungs- oder Sicherheitsmaßnahmen ohne vorherige Ankündigung durchführen, wenn dies zur Abwehr von Sicherheitsrisiken, zur Sicherung des Plattformbetriebs oder zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen erforderlich ist.
12.4 Support
Flurin stellt Support im Rahmen der jeweils gebuchten Leistung bereit.
Supportleistungen können insbesondere per E-Mail, innerhalb der Plattform oder über sonstige von Flurin bereitgestellte Kanäle erfolgen.
12.5 Keine allgemeinen Beratungsleistungen
Supportleistungen umfassen keine rechtliche, steuerliche, medizinische, therapeutische oder abrechnungsbezogene Beratung, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
13. Drittanbieter, Schnittstellen und externe Dienste
13.1 Einsatz externer Dienste
Flurin kann externe Dienstleister einsetzen, insbesondere für Hosting, E-Mail-Versand, Zahlungsabwicklung, Analyse, Fehlerüberwachung, Infrastruktur, Kommunikation und Sicherheit.
Soweit diese Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten, erfolgt ihr Einsatz nach Maßgabe des Vertrags zur Auftragsverarbeitung.
13.2 Schnittstellen zu Drittsystemen
Die Plattform kann Schnittstellen zu Drittsystemen anbieten.
Flurin übernimmt keine Verantwortung für Verfügbarkeit, Sicherheit, Funktionalität, Datenqualität oder Rechtmäßigkeit solcher Drittsysteme, soweit diese nicht von Flurin betrieben werden.
13.3 Änderungen externer Dienste
Einschränkungen, Änderungen oder Ausfälle externer Dienste können die Nutzung einzelner Funktionen beeinträchtigen.
Flurin wird sich bemühen, zumutbare Alternativen oder Anpassungen bereitzustellen, soweit dies technisch und wirtschaftlich angemessen ist.
13.4 API-Nutzung
Soweit Flurin eine API oder sonstige technische Schnittstellen bereitstellt, darf die Praxis diese nur im dokumentierten Umfang und unter Beachtung technischer Nutzungslimits verwenden.
Flurin ist berechtigt, API-Zugriffe einzuschränken oder zu sperren, wenn eine Nutzung die Sicherheit, Stabilität oder Integrität der Plattform gefährdet.
14. Automatisierungs-, KI- und Beta-Funktionen
14.1 Unterstützende Funktionen
Flurin kann automatisierte Funktionen, Vorschläge, Sortierungen, Priorisierungen oder KI-gestützte Assistenzfunktionen bereitstellen.
Solche Funktionen dienen ausschließlich der Unterstützung der Praxis.
14.2 Eigenverantwortliche Entscheidung der Praxis
Automatisierte oder KI-gestützte Vorschläge ersetzen keine eigenverantwortliche Prüfung und Entscheidung der Praxis.
Die Praxis bleibt verantwortlich für jede Entscheidung über Patientenaufnahme, Terminvergabe, Kommunikation, Behandlung, Dokumentation und sonstige Praxisprozesse.
14.3 Keine medizinische Bewertung
KI- oder Automatisierungsfunktionen von Flurin stellen keine medizinische, therapeutische oder diagnostische Bewertung dar, sofern nicht ausdrücklich und gesondert eine hierfür zugelassene Funktion vereinbart wurde.
14.4 Beta-Funktionen
Flurin kann Funktionen als Beta-, Test-, Pilot- oder Early-Access-Funktionen bereitstellen.
Solche Funktionen können unvollständig, fehlerbehaftet oder jederzeit änderbar sein und dürfen nur mit angemessener Vorsicht eingesetzt werden.
14.5 Änderung oder Einstellung
Flurin ist berechtigt, Beta-, Test-, Pilot- oder Early-Access-Funktionen jederzeit zu ändern, einzuschränken oder einzustellen.
15. Vergütung und Zahlungsbedingungen
15.1 Vergütung und Preise
Die Nutzung der Plattform erfolgt zu den jeweils bei Vertragsschluss vereinbarten Preisen.
Soweit im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart wurde, beträgt der monatliche Grundpreis für ein Praxiskonto 49,00 EUR inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Der Grundpreis umfasst einen Praxisstandort.
Für jeden weiteren Standort derselben Praxis fällt, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, eine zusätzliche monatliche Vergütung in Höhe von 19,00 EUR inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt, an.
Individuell vereinbarte Preise, Rabatte, Testphasen, Pilotkonditionen oder Sonderkonditionen gehen diesen Standardpreisen vor.
15.2 Abrechnung
Die Vergütung wird im vereinbarten Abrechnungsintervall im Voraus fällig.
Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung monatlich.
15.3 Zahlungsdienstleister
Flurin ist berechtigt, zur Zahlungsabwicklung externe Zahlungsdienstleister einzusetzen.
Die Praxis ist verpflichtet, zutreffende und aktuelle Zahlungs- und Rechnungsdaten bereitzustellen.
15.4 Zahlungsverzug
Gerät die Praxis mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Flurin ist berechtigt, nach vorheriger angemessener Ankündigung kostenpflichtige Funktionen bis zum Ausgleich offener Forderungen einzuschränken, sofern überwiegende berechtigte Interessen der Praxis dem nicht entgegenstehen.
15.5 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Die Praxis darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann die Praxis nur ausüben, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
15.6 Preisänderungen
Flurin ist berechtigt, die Vergütung mit Wirkung für zukünftige Vertragszeiträume anzupassen, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht.
Sachliche Gründe sind insbesondere gestiegene Infrastrukturkosten, Lizenzkosten, Personalkosten, Sicherheitsanforderungen, gesetzliche Anforderungen, Erweiterungen des Leistungsumfangs oder allgemeine Kostensteigerungen.
Preisänderungen werden mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform angekündigt.
Im Falle einer wesentlichen Preiserhöhung steht der Praxis ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu.
15.7 Kostenfreie Test- oder Pilotphase
Flurin kann Praxen die Möglichkeit einräumen, die Plattform für einen bestimmten Zeitraum kostenlos oder zu Sonderkonditionen zu testen oder im Rahmen einer Pilotphase zu nutzen.
Die Test- oder Pilotphase beginnt mit der Freischaltung des Praxiskontos oder zu dem von Flurin bestätigten Startzeitpunkt. Während dieser Phase kann die Praxis die Plattform im von Flurin freigeschalteten Umfang nutzen.
Während einer kostenfreien Test- oder Pilotphase fällt keine Vergütung für die Nutzung der Plattform an. Ein Anspruch auf bestimmte Funktionen, einen bestimmten Leistungsumfang, eine Verlängerung oder eine dauerhafte kostenfreie Nutzung besteht nicht.
Flurin ist berechtigt, den Funktionsumfang einer Test- oder Pilotphase gegenüber einem zahlungspflichtigen Abonnement zu beschränken, zu erweitern oder anzupassen.
Die Praxis kann eine kostenfreie Test- oder Pilotphase jederzeit beenden oder Flurin mitteilen, dass sie die Plattform nach Ablauf der Test- oder Pilotphase nicht kostenpflichtig weiter nutzen möchte.
Nach Ablauf einer kostenfreien Test- oder Pilotphase geht die Nutzung nur dann in ein zahlungspflichtiges Abonnement über, wenn die Praxis dem kostenpflichtigen Vertrag ausdrücklich zugestimmt, ein entsprechendes Angebot angenommen oder innerhalb der Plattform einen zahlungspflichtigen Tarif gebucht hat.
Praxen in einer kostenfreien Test- oder Pilotphase gelten nicht als zahlende Kunden und sind während dieser Phase nicht berechtigt, am Empfehlungsprogramm teilzunehmen oder Empfehlungsrabatte zu erhalten, soweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde.
Flurin ist berechtigt, eine Test- oder Pilotphase abzulehnen, einzuschränken oder vorzeitig zu beenden, wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung, eine Umgehung der Bedingungen oder eine rechtswidrige Nutzung der Plattform bestehen.
15.8 Empfehlungsprogramm
Flurin kann Praxen die Möglichkeit einräumen, andere Praxen zur Nutzung der Plattform zu empfehlen.
Empfehlungsberechtigt sind ausschließlich Praxen mit einem aktiven zahlungspflichtigen Abonnement. Praxen in einer kostenfreien Test- oder Pilotphase oder sonstigen nicht zahlungspflichtigen Nutzungsphase sind nicht empfehlungsberechtigt, soweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde.
Eine Empfehlung ist nur für Neukunden möglich. Als Neukunde gilt eine Praxis, die zuvor noch kein zahlungspflichtiges Praxiskonto bei Flurin unterhalten hat. Zusätzliche Standorte einer bereits bestehenden Praxis gelten nicht als neue Praxis im Sinne des Empfehlungsprogramms.
Eine Empfehlung gilt als erfolgreich, sobald die geworbene Praxis einen zahlungspflichtigen Vertrag mit Flurin abgeschlossen hat und der erste Monatsbetrag erfolgreich abgebucht oder anderweitig vollständig bezahlt wurde.
Nach erfolgreicher Empfehlung erhalten sowohl die empfehlende Praxis als auch die geworbene Praxis einen monatlichen Rabatt in Höhe von jeweils 5,00 EUR inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer auf ihre jeweilige Gesamtrechnung. Der Rabatt beginnt mit dem auf die erfolgreiche Zahlung des ersten Monats durch die geworbene Praxis folgenden Abrechnungsmonat.
Der Empfehlungsrabatt wird für einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten gewährt, solange sowohl die empfehlende als auch die geworbene Praxis jeweils über ein aktives zahlungspflichtiges Abonnement verfügen. Kündigt eine der beteiligten Praxen ihr Abonnement oder endet das Vertragsverhältnis aus sonstigem Grund, entfällt der hierauf bezogene Empfehlungsrabatt ab dem folgenden Abrechnungsmonat.
Pro Praxis können maximal drei Empfehlungsrabatte gleichzeitig aktiv sein. Der maximal gleichzeitig anrechenbare Empfehlungsrabatt beträgt damit 15,00 EUR inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer pro Monat.
Der Empfehlungsrabatt wird ausschließlich mit laufenden Forderungen von Flurin verrechnet. Eine Barauszahlung, Übertragung, nachträgliche Gutschrift nach Vertragsende oder Verrechnung über die geschuldete monatliche Vergütung hinaus ist ausgeschlossen.
Flurin ist berechtigt, das Empfehlungsprogramm jederzeit mit Wirkung für zukünftige Empfehlungen zu ändern, einzuschränken oder einzustellen. Bereits entstandene Empfehlungsrabatte bleiben hiervon für den jeweils zugesagten Rabattzeitraum unberührt, sofern die Voraussetzungen nach diesen Bedingungen weiterhin erfüllt sind.
16. Vertragslaufzeit, Kündigung und Sperrung
16.1 Vertragsbeginn
Der Vertrag beginnt mit Freischaltung des Praxiskontos oder zu dem individuell vereinbarten Zeitpunkt.
16.2 Laufzeit
Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen.
16.3 Ordentliche Kündigung durch die Praxis
Die Praxis kann den Vertrag jederzeit über die hierfür vorgesehene Funktion innerhalb des Praxiskontos kündigen.
Die Kündigung wird zum Ende des laufenden Kalendermonats wirksam, sofern sie spätestens am letzten Kalendertag des Monats erklärt wurde.
Eine Kündigung in Textform, insbesondere per E-Mail, bleibt ebenfalls zulässig.
Flurin bestätigt der Praxis den Eingang der Kündigung sowie den Zeitpunkt des Vertragsendes in Textform.
Bis zum Wirksamwerden der Kündigung bleibt der vereinbarte Leistungsumfang verfügbar, vorbehaltlich etwaiger Sperrungen nach diesen Bedingungen.
16.4 Ordentliche Kündigung durch Flurin
Flurin kann den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats in Textform kündigen, soweit keine abweichende Laufzeit vereinbart wurde.
16.5 Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
- wesentliche Vertragspflichten nachhaltig verletzt werden,
- erhebliche Datenschutzverstöße vorliegen,
- die Plattform rechtswidrig oder missbräuchlich genutzt wird,
- erheblicher Zahlungsverzug trotz Mahnung besteht,
- die Sicherheit oder Integrität der Plattform gefährdet wird,
- die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar ist.
16.6 Sperrung
Flurin ist berechtigt, einzelne Funktionen, Nutzerkonten oder das Praxiskonto vorübergehend zu sperren, sofern dies zur Wahrung der Sicherheit, zur Abwehr erheblicher Missbrauchsrisiken, zur Verhinderung rechtswidriger Nutzung oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist.
Soweit möglich und zumutbar, wird die Praxis vorab informiert.
16.7 Wirkung der Sperrung
Eine Sperrung entbindet die Praxis nicht von bestehenden Zahlungspflichten, sofern die Praxis den Grund der Sperrung zu vertreten hat.
17. Vertragsende, Datenexport und Löschung
17.1 Datenzugriff bis Vertragsende
Bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses bleibt der Praxis der Zugriff auf ihre Daten im Rahmen der vertraglichen Nutzung möglich, soweit keine Sperrung oder gesetzliche Pflicht entgegensteht.
17.2 Datenexport
Die Praxis kann bis zum Vertragsende einen Export ihrer eigenen Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format verlangen oder eine innerhalb der Plattform bereitgestellte Exportfunktion nutzen.
Der Export umfasst ausschließlich Daten, die von der Praxis eingebracht, erzeugt oder im Rahmen ihrer Nutzung verarbeitet wurden.
Nicht umfasst sind Softwarebestandteile, Quellcode, Algorithmen, Systemdaten, interne Betriebsdaten, Sicherheitslogs, Auswertungsmodelle, Datenbankstrukturen oder sonstiges geistiges Eigentum von Flurin.
17.3 Exportfenster nach Vertragsende
Soweit technisch verfügbar, kann Flurin der Praxis nach Vertragsende für einen angemessenen Zeitraum einen eingeschränkten Zugriff oder Exportzugriff bereitstellen.
Ein solcher Zugriff dient ausschließlich dem Datenexport und begründet keine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses.
17.4 Unterstützungsleistungen
Für über den Standardexport hinausgehende Unterstützungs-, Migrations- oder Beratungsleistungen kann Flurin eine angemessene Vergütung verlangen.
17.5 Löschung und Rückgabe
Nach Vertragsende werden personenbezogene Daten nach Maßgabe des Vertrags zur Auftragsverarbeitung gelöscht oder zurückgegeben, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, berechtigten Interessen oder zwingenden technischen Gründe entgegenstehen.
17.6 Sicherungskopien
Die Löschung umfasst nicht notwendigerweise Sicherungskopien innerhalb technischer Backup-Systeme, sofern deren weitere Speicherung ausschließlich zu Zwecken der Datensicherheit erfolgt, ein produktiver Zugriff ausgeschlossen ist und die Sicherungskopien nach den regulären Backup-Zyklen gelöscht oder überschrieben werden.
17.7 Gesetzliche Pflichten der Praxis
Die Praxis bleibt für die Einhaltung eigener gesetzlicher Dokumentations-, Aufbewahrungs- und Nachweispflichten verantwortlich.
18. Gewährleistung
18.1 Gesetzliche Mängelrechte
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit in diesen Bedingungen nichts Abweichendes geregelt ist.
18.2 Stand der Technik
Flurin stellt die Plattform nach dem jeweiligen Stand der Technik bereit und bemüht sich um einen zuverlässigen und sicheren Betrieb.
Eine bestimmte wirtschaftliche Eignung oder ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet.
18.3 Keine Fehlerfreiheit
Flurin gewährleistet nicht, dass die Plattform jederzeit fehlerfrei, unterbrechungsfrei oder mit jeder Systemumgebung der Praxis kompatibel ist.
18.4 Mängelanzeige
Die Praxis ist verpflichtet, offensichtliche Mängel oder Funktionsstörungen unverzüglich nach Bekanntwerden über die vorgesehenen Supportkanäle mitzuteilen und Flurin bei der Fehleranalyse angemessen zu unterstützen.
18.5 Mängelbeseitigung
Flurin ist berechtigt, Mängel nach eigener Wahl durch Nachbesserung, Update, Workaround, Konfigurationsänderung oder Bereitstellung einer funktional gleichwertigen Lösung zu beheben.
18.6 Unerhebliche Abweichungen
Unerhebliche Abweichungen vom vereinbarten Leistungsumfang begründen keine Gewährleistungsansprüche.
19. Haftung
19.1 Unbeschränkte Haftung
Flurin haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Flurin haftet ferner unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.
19.2 Wesentliche Vertragspflichten
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Flurin auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Praxis regelmäßig vertrauen darf.
19.3 Haftungsausschluss im Übrigen
Im Übrigen ist die Haftung von Flurin für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
19.4 Datenverlust
Für den Verlust von Daten haftet Flurin bei leichter Fahrlässigkeit nur in dem Umfang, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch die Praxis zur Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre, soweit die Praxis zur eigenen Sicherung verpflichtet war.
Dies gilt nicht, soweit die Datensicherung ausdrücklich und vollständig als geschuldete Leistung von Flurin übernommen wurde.
19.5 Mittelbare Schäden
Soweit gesetzlich zulässig, haftet Flurin nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Betriebsunterbrechungen, Reputationsschäden oder sonstige wirtschaftliche Nachteile, sofern diese nicht auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen.
19.6 Medizinische und therapeutische Entscheidungen
Flurin übernimmt keine Verantwortung für medizinische, therapeutische oder organisatorische Entscheidungen der Praxis.
Sämtliche Entscheidungen über Behandlungen, Terminvergaben, Wartelistenpriorisierung, Patientenaufnahme und Patientenkommunikation werden ausschließlich durch die Praxis getroffen.
19.7 Patienteneingaben
Flurin haftet nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Rechtmäßigkeit von Angaben, die durch Patientinnen und Patienten, die Praxis oder Nutzer in die Plattform eingegeben werden.
19.8 Automatisierte Vorschläge und KI-Funktionen
Flurin haftet nicht für Entscheidungen der Praxis, die auf Grundlage automatisierter Vorschläge, Sortierungen, Priorisierungen oder KI-gestützter Assistenzfunktionen getroffen werden, soweit Flurin nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig eine fehlerhafte Funktion verursacht hat.
Die Praxis bleibt verpflichtet, solche Vorschläge eigenverantwortlich zu prüfen.
19.9 Externe Dienste
Flurin haftet nicht für Einschränkungen oder Ausfälle, die auf Leistungen externer Anbieter zurückzuführen sind, insbesondere Rechenzentren, Internetprovider, E-Mail-Dienstleister, Zahlungsdienstleister, Browserhersteller, Betriebssysteme oder Drittsysteme, soweit Flurin diese Anbieter nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig ausgewählt oder überwacht hat.
19.10 Cyberangriffe und höhere Gewalt
Flurin haftet nicht für Schäden aufgrund von Ereignissen außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Flurin, insbesondere Cyberangriffe, Ausfälle von Netzwerken, Stromausfälle, Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, Krieg, Pandemien oder vergleichbare Ereignisse höherer Gewalt, soweit Flurin die Schäden nicht zu vertreten hat.
19.11 Haftung von Erfüllungsgehilfen
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten gesetzlicher Vertreter, Mitarbeitender, Erfüllungsgehilfen und Beauftragter von Flurin.
20. Freistellung
20.1 Freistellung durch die Praxis
Die Praxis stellt Flurin von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der Plattform, einer Pflichtverletzung der Praxis oder einer Verletzung gesetzlicher Vorschriften durch die Praxis, ihre Nutzer oder von ihr veranlasste Verarbeitungsvorgänge beruhen.
20.2 Erfasste Ansprüche
Die Freistellung umfasst insbesondere Ansprüche aufgrund
- datenschutzrechtlicher Verstöße,
- unzulässiger Patientenkommunikation,
- rechtswidriger Inhalte,
- Verletzungen von Persönlichkeitsrechten,
- Verstößen gegen Berufsrecht, Heilmittelrecht oder Wettbewerbsrecht,
- fehlerhafter oder unvollständiger Informationen der Praxis,
- unzulässiger Werbung oder Spam,
- unberechtigter Nutzung von Daten Dritter.
20.3 Kosten der Rechtsverteidigung
Die Freistellung umfasst angemessene Kosten der Rechtsverteidigung, Rechtsverfolgung und Schadensminderung, soweit die Praxis die anspruchsbegründenden Umstände zu vertreten hat.
Behördliche Bußgelder sind nur insoweit umfasst, wie eine Freistellung gesetzlich zulässig ist und das Bußgeld auf einem Verantwortungsbeitrag der Praxis beruht.
20.4 Informations- und Mitwirkungspflichten
Flurin wird die Praxis über geltend gemachte Ansprüche informieren und ihr Gelegenheit zur angemessenen Mitwirkung geben, soweit dies rechtlich zulässig und zumutbar ist.
21. Vertraulichkeit
21.1 Vertrauliche Informationen
Vertrauliche Informationen sind alle Informationen, die einer Partei im Zusammenhang mit dem Vertrag bekannt werden und die entweder ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet sind oder nach den Umständen als vertraulich anzusehen sind.
Hierzu zählen insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische Informationen, Produktpläne, Sicherheitsinformationen, Zugangsdaten, Vertragsinhalte, Preise, Patientendaten und interne Praxisinformationen.
21.2 Vertraulichkeitspflicht
Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen ausschließlich zur Durchführung des Vertrags zu verwenden und vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen.
21.3 Ausnahmen
Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die
- öffentlich bekannt sind,
- der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren,
- unabhängig und ohne Rückgriff auf vertrauliche Informationen entwickelt wurden,
- aufgrund gesetzlicher, behördlicher oder gerichtlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
21.4 Dauer
Die Vertraulichkeitspflicht gilt für die Dauer des Vertrags und für einen Zeitraum von drei Jahren nach Vertragsende fort.
Für Geschäftsgeheimnisse und personenbezogene Daten gilt die Vertraulichkeitspflicht zeitlich unbegrenzt, solange ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht oder gesetzliche Pflichten dies verlangen.
22. Compliance, Sanktionen und unzulässige Nutzung
22.1 Einhaltung geltenden Rechts
Die Parteien verpflichten sich, im Zusammenhang mit dem Vertrag geltendes Recht einzuhalten.
22.2 Sanktionen und Embargos
Die Praxis versichert, die Plattform nicht unter Verstoß gegen anwendbare Sanktions-, Embargo- oder Exportkontrollvorschriften zu nutzen.
22.3 Missbrauchsprävention
Flurin ist berechtigt, Maßnahmen zur Missbrauchs- und Sicherheitsprävention zu ergreifen, insbesondere technische Beschränkungen, Sperrungen, Prüfungen oder Kontaktaufnahmen mit der Praxis, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist.
23. Änderungen der Bedingungen und der Vertragsdokumente
23.1 Änderungen mit Wirkung für die Zukunft
Flurin ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht und die Änderungen die Praxis nicht unangemessen benachteiligen.
23.2 Sachliche Gründe
Sachliche Gründe sind insbesondere
- Änderungen der Gesetzeslage,
- Änderungen der Rechtsprechung,
- Änderungen technischer Standards,
- Weiterentwicklungen der Plattform,
- Erweiterungen oder Änderungen des Leistungsumfangs,
- Anpassungen aus Datenschutz-, Sicherheits- oder Compliance-Gründen,
- organisatorische Änderungen bei Flurin.
23.3 Mitteilung und Kündigungsrecht
Über Änderungen wird die Praxis spätestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform informiert.
Soweit die Änderungen nicht ausschließlich gesetzlich zwingende Regelungen umsetzen oder lediglich vorteilhaft oder neutral für die Praxis sind, steht der Praxis ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen zu.
24. Elektronische Kommunikation
24.1 Elektronische Mitteilungen
Soweit gesetzlich zulässig, erfolgt die Kommunikation zwischen Flurin und der Praxis in elektronischer Form.
Hierzu zählen insbesondere E-Mails an die im Praxiskonto hinterlegte E-Mail-Adresse sowie Mitteilungen innerhalb der Plattform.
24.2 Zugang von Mitteilungen
Die Praxis ist verpflichtet, ihre hinterlegten Kontaktdaten aktuell zu halten.
Mitteilungen gelten als zugegangen, sobald sie an die zuletzt hinterlegte E-Mail-Adresse versendet oder innerhalb der Plattform bereitgestellt wurden, sofern kein technischer Fehler nachgewiesen wird.
24.3 Systemmitteilungen
Flurin darf der Praxis vertragsbezogene, technische, sicherheitsrelevante und rechtlich erforderliche Mitteilungen elektronisch übermitteln.
25. Abtretung, Rechtsnachfolge und Referenznennung
25.1 Abtretung durch die Praxis
Die Praxis darf Ansprüche aus dem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von Flurin abtreten, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
25.2 Rechtsnachfolge bei Flurin
Flurin ist insbesondere berechtigt, den Vertrag im Rahmen einer Unternehmensgründung, Umstrukturierung, Ausgliederung, Verschmelzung, Unternehmensübertragung oder Übertragung des Plattformbetriebs auf eine mit dem Betrieb von Flurin befasste Gesellschaft oder einen sonstigen Rechtsnachfolger zu übertragen, sofern berechtigte Interessen der Praxis nicht unangemessen beeinträchtigt werden.
Die Praxis wird hierüber in angemessener Weise informiert.
25.3 Referenznennung
Flurin darf Name und Logo der Praxis nur mit vorheriger Zustimmung der Praxis als Referenz verwenden.
Eine solche Zustimmung kann in Textform erteilt und mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
26. Rangfolge der Vertragsdokumente
Im Falle von Widersprüchen zwischen Vertragsbestandteilen gilt folgende Rangfolge:
- Individualvereinbarungen,
- Vertrag zur Auftragsverarbeitung einschließlich technischer und organisatorischer Maßnahmen,
- Leistungsbeschreibung der gebuchten Leistung,
- Service Level Agreement, soweit vereinbart,
- diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
- sonstige Richtlinien und Policies von Flurin.
Zwingende gesetzliche Vorschriften gehen stets vor.
27. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
27.1 Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
27.2 Gerichtsstand Freiburg im Breisgau
Ist die Praxis Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis Freiburg im Breisgau.
Flurin bleibt berechtigt, die Praxis auch an ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
28. Schlussbestimmungen
28.1 Textform
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
28.2 Salvatorische Regelung
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
28.3 Keine Nebenabreden
Nebenabreden bestehen nicht, soweit sie nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurden.
28.4 Auslegung
Überschriften dienen ausschließlich der besseren Orientierung und haben keinen Einfluss auf die Auslegung der einzelnen Bestimmungen.
Begriffe im Singular umfassen auch den Plural und umgekehrt, soweit sich aus dem Zusammenhang nichts anderes ergibt.
28.5 Geschlechtsneutrale Formulierung
Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen personenbezogene Bezeichnungen verwendet werden, dienen diese ausschließlich der besseren Lesbarkeit.
Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Praxen